Förderbestimmungen
Fassung vom 09.02.24
Was ist das?
- Ziel des Jugendzuschusses ist es, neue Aktivitäten für junge Menschen anzustoßen.
- Der Jugendzuschuss wird für Projekte vergeben, bei denen junge Menschen eine aktive Rolle spielen. Das Projekt soll von jungen Menschen eigenverantwortlich konzipiert und durchgeführt werden.
- Das Thema des Projekts ist frei wählbar. Das Projekt kann alles sein, von der Organisation einer Veranstaltung über die Anschaffung gemeinsamer Geräte für Hobbys bis hin zu allem anderen, was für eine Gruppe junger Menschen sinnvoll ist, um gemeinsam etwas zu unternehmen.
- Das Projekt muss konkret und durchführbar sein.
Was wird angeboten?
- Die Young Leader fördern euer Projekt mit maximal 500,- €.
- Zuschuss in Höhe von 100 % der geschätzten Kosten von 0-200 € (keine Eigenmittel erforderlich)
- Zuschuss in Höhe von 90% der geschätzten Kosten von 201-555 € (Eigenmittel 20-55 €)
- Ihr solltet zwischen 14 und 27 Jahren alt sein und mindestens zu zweit. Wenn ihr jünger seid, müsst ihr euch Hilfe holen, z.B. bei eurer Jugendpflege.
- Wenn ihr einen Jugendzuschuss beantragt, müsst ihr eine Kontaktperson für die Young Leader benennen, bei der es sich um einen der jungen Menschen in der Gruppe handelt. Die Kontaktperson ist gegenüber den Young Leadern für die Abgabe eines Berichtes über das Projekt und für die ordentliche Verwendung der bewilligten Projektgelder verantwortlich.
- Wenn ihr Hilfe bei der Antragstellung braucht, könnt ihr euch an eure Jugendpflege wenden.
- Das Projekt muss im Wesentlichen den Jugendlichen in der Region Wesermünde-Süd (Schiffdorf, Loxstedt, Hagen, Beverstedt) zugutekommen. Das heißt zum Beispiel, die Veranstaltung muss in der Region stattfinden oder die zu beschaffende Ausrüstung muss in der Region verbleiben und von den Jugendlichen genutzt werden können.
Wie man den Jugendzuschuss nutzt
- Ihr könnt den Jugendzuschuss mit einem kurzen Formular auf unserer Internetseite beantragen: youngleader-wms.eu/antrag
- Die Young Leader treffen sich viermal jährlich, um über euren Antrag zu entscheiden: Ende Februar, Mai, August und November.
- Verwendung des Jugendzuschusses:
- Das Geld muss für das Projekt verwendet werden, für das es beantragt wurde.
- Wenn ihr mit eurem Projekt Geld einnehmt, müsst ihr bei der Beantragung angegeben, wofür ihr das Geld ausgeben wollt.
- Bei der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen (z. B. gemeinsam genutzte Freizeitgeräte) müsst ihr vorab erklären, wo die Geräte gelagert werden, wie sie gemeinsam genutzt werden und wer für ihre Wartung verantwortlich ist.
- Euer Projekt muss in der Zukunft stattfinden.
- Alkohol und Zigaretten werden nicht gefördert.
- Die Young Leader behalten sich das volle Recht vor, euren Antrag auf Jugendförderung anzunehmen oder abzulehnen.
- Ihr müsst über euer Projekt und die Verwendung des Jugendzuschusses spätestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Projektende mit dem Berichtsformular auf der Website berichten. Dabei solltet ihr auch Fotos oder Videos von eurem Projekt einfügen.
- Die Young Leader werden die gelieferten Fotos für ihre Berichterstattung auf den eigenen Webseiten und in ihren Social Media Kanälen und auch für Berichte an die LAG WMS verwenden.
- Wenn ihr selbst etwas zu eurem Projekt in den Sozialen Medien postet, benutzt bitte auch unseren Hashtag: #youngleaderwms
- Quittungen über Anschaffungen müsst ihr dem Bericht ebenfalls beilegen.
- Bei langen Projektlaufzeiten solltet ihr mit den Young Leadern die Abgabe eines Zwischenberichtes verabreden.
- Wenn ihr für die Abgabe eines Abschlussberichts mehr Zeit braucht, solltet ihr ebenfalls die Young Leader kontaktieren.
Auszahlung des Zuschusses
- Die Entscheidung über die Gewährung eines Jugendzuschusses wird euch spätestens innerhalb eines Monats nach dem Treffen der Young Leader mitgeteilt.
- Der volle Betrag des Jugendzuschusses wird euch spätestens zwei Wochen nach der Entscheidung auf euer Konto überwiesen.
- Wenn ihr Geld übrig behaltet, müsst ihr dieses mit der Abgabe des Abschlussberichtes zurückgeben.
- Wenn das Projekt jedoch zu höheren Kosten als dem beantragten Betrag durchgeführt wird, wird der Zuschuss nicht um den im Beschluss bewilligten Betrag erhöht.
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Samstag 9. November09:00
– 15:00Demokratie Leben WorkshopSamstag 9. November09:00 – 15:00Demokratie Leben WorkshopBrameler Str. 13, 27619 Schiffdorf, Deutschland -
Donnerstag 28. November17:00
– 18:00ProjektentscheidungDonnerstag 28. November17:00 – 18:00ProjektentscheidungWir entscheiden viermal im Jahr über eure Projektzuschüsse – reicht eure Anträge rechtzeitig ein.